Ulm - Millionenstreit um Ulmer IntercityHotel vor Gericht

Fronten verhärtet

In Ulm streiten die städtische Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft und das IntercityHotel vor Gericht. Es geht um rund drei Millionen Euro Mietschulden und um die Schuldfrage um einen massiven Wasserschaden Ende 2022, der das Hotel am Ulmer HBF lahmgelegt hat.

Es ist ein Streit um Millionen. Vor dem Ulmer Landgericht stehen sich die städtische Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft (UWS) und die IntercityHotel GmbH gegenüber. Es geht um Mietschulden, schwere Vorwürfe und die Schuld an einem Wasserschaden. Dieser legte das Hotel am Bahnhof im Dezember 2022 lahm. Die Verhandlung am Freitagnachmittag zog sich über drei Stunden hin. Eine Einigung ist nicht in Sicht.

Die Fronten sind allmählich verhärtet. Vier Personen auf jeder Seite, Anwälte, Geschäftsführer und Prokuristen, sitzen sich im Gerichtssaal gegenüber. Die UWS als Eigentümerin klagt auf Zahlung ausstehender Mieten. Seit rund eineinhalb Jahren zahlt das Hotel nichts mehr. Jeden Monat wächst die Forderung um 171.000 Euro. Inzwischen sind es rund drei Millionen Euro. Die Hotelkette will ihrerseits Forderungen von knapp zwei Millionen Euro gegenrechnen.

Auslöser des Streits war ein, wie es Richter Manfred Schmidt nannte, „kapitales Wasserschadensereignis“ am 14. Dezember 2022. Mehrere Heizungsrohre im Hotel waren geplatzt. Ein massiver Wasserschaden war die Folge, das Hotel ist seither geschlossen. Unstrittig ist, dass sich das Heizwasser auf über 110 Grad aufheizte, statt der vorgesehenen 63 Grad. Doch wer trägt die Schuld?

Die Suche nach der Ursache: Ein technisches Puzzle

Genau diese Frage versuchte das Gericht zu klären. Laut Mietvertrag ist der Mieter, also das Hotel, für die Wartung der Heizungsanlage zuständig. Für die UWS ist der Fall daher klar: Das Hotel habe seine Instandhaltungspflicht verletzt. Doch die Gegenseite verweist auf marode Rohre und Mängel am Gebäude.

Zwei Zeugen wurden am Freitag gehört. Ein Mitarbeiter der Fernwärme Ulm (FUG) bestätigte, dass es bereits 2018 und 2019 Probleme gab. Die FUG forderte das Hotel schriftlich auf: „Bitte veranlassen sie unverzüglich die Beseitigung der Mängel an ihrer Heizungsanlage“. Sonst müsse man die Anlage stilllegen. Ob die Mängel je behoben wurden, prüfte die FUG allerdings nie.

Spannend wurde es bei der Befragung eines Elektrotechnikers. Er hatte 2020 die Regelungstechnik der Heizung erneuert. Bei der späteren Auslesung des Alarmspeichers nach der Havarie machte er eine entscheidende Entdeckung. Im Heizkreis stieg die Temperatur auf 110 Grad. Doch die sogenannte Sicherheitskette, die das System schützen soll, löste keinen Alarm aus. „Unser Regelgerät hatte nicht die Chance, das Kondensatventil zu schließen“, so der Techniker.

Manipulation oder ein defektes Bauteil?

Eine Fernüberwachung der Anlage hatte das Hotel nicht gebucht. Die Alarme waren daher „im Schaltschrank gefangen“. Niemand bemerkte die kritische Entwicklung. Warum die Sicherheitskette versagte, ist unklar. Der Techniker schloss eine Manipulation durch Dritte nicht aus. Es könnte aber auch ein banaler technischer Defekt gewesen sein. Möglicherweise war nur ein Relais defekt. Ein Bauteil, das nur wenige hundert Euro kostet.

Richter Schmidt fasste die neuen Erkenntnisse zusammen: „Es scheint offensichtlich zu sein, dass die Dampfsicherheitskette nicht funktioniert hat“. Die Aufklärung der Verantwortung sei aber schwierig. Er regte an, dass beide Parteien noch einmal miteinander reden. Schließlich waren sie „mal auf einem guten Weg“. Der Mietvertrag läuft noch bis 2032.

Bis Ende Februar haben beide Seiten nun Zeit, schriftlich zu den neuen Erkenntnissen Stellung zu nehmen. Erst dann wird entschieden, wie das Verfahren weitergeht.

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