Ulm: Neue Parkregelungen ab August

Parken in der Innenstadt

In der Ulmer Innenstadt gelten neue Regelungen ab August.

Bewohner können sich einen Bewohnerparkausweis holen mit dem sie ein Jahr lang in ihrer jeweiligen Zone rund um die Uhr parken können. Statt 30 Euro kosten die Ausweise jetzt 200 Euro. Wer einen solchen Ausweis will, muss seinen Hauptwohnsitz in Ulm haben, ein auf sich zugelassenes Fahrzeug besitzen und derjenige darf keinen privaten Stellplatz haben.

Besucher können in allen Zonen parken, allerdings höchstens 2 Stunden lang und nur mit Parkschein von 9-22 Uhr statt wie bisher bis 20 Uhr. Nachts und an Sonn- und Feiertagen ist das Parken gebührenfrei und ohne Höchstparkdauer möglich.

Ausnahmen: Drei Bereiche in der Innenstadt sind komplett für die Autos von Bewohnern reserviert: die Straßen Auf dem Kreuz, der Platz Unter der Metzig und das Fischerviertel.

Außerhalb des Innenstadtrings gelten noch die bisherigen Ausweise und Parkregelungen – das neue System soll aber ausgeweitet werden.

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