Im Stadtkreis Ulm werden die Corona-Zügel ab Donnerstag wieder leicht angezogen.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am 7. Juli 2021 rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Stadtkreis Ulm seit 5 Tagen in Folge über dem Wert von 10 / 100.000 Einwohner liegt.
Die entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde auf der Webseite des Landratsamtes veröffentlicht. Grundlage für diese Feststellung und maßgeblicher Indikator für die aktuellen Corona-Maßnahmen ist die 7-Tage-Inzidenz, die das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg (LGA) für die einzelnen Land- und Stadtkreise ausweist.
Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bedeutet dies, dass Ulm zurück in die Inzidenzstufe 2 (10 – 35) rutscht und einige Lockerungen zurückgenommen werden müssen. Die Regelungen der Inzidenzstufe 2 treten im Stadtkreis Ulm am 8. Juli 2021 in Kraft.
Unter anderem dürfen sich privat nicht mehr 25 sondern nur noch 15 Leute aus bis zu vier Haushalten treffen und bei öffentlichen Veranstaltungen wären dann nur noch 750 Zuschauer im Freien zugelassen. Alle Maßnahmen im Überblick finden Sie hier.