Ulm: Parkregeln werden vereinheitlicht

Parken in der Stadt

Die Zeit des kostenlosen Parkens geht zu Ende. Ab dem 1. Februar 2026 führt Ulm ein neues Parkraummanagement ein.

Die neuen Zonen D bis H erweitern die bewirtschafteten Flächen auch außerhalb des Altstadtrings. Ziel ist es, den Parkdruck zu verringern und die Parkplatzsuche zu erleichtern. Für Autofahrer bedeutet das einige Umstellungen.

Neue Schilder, neue Regeln

Die neuen Schilder sind derzeit noch mit Müllsäcken verhüllt. Pünktlich zum Start werden sie enthüllt. Dann ist das Parken beispielsweise rund um den Karlsplatz kostenpflichtig. Die bisherigen, teils unübersichtlichen Regelungen werden vereinheitlicht. Ute Metzler, Abteilungsleiterin der Verkehrsplanung, erklärt: „Wir hatten bisher ganz viele unterschiedliche Regelungen mit auch wirklich verschiedenen Zeiten, verschiedenen Beschilderungen, und wir haben uns ja schon im Jahr 2021 entschieden, dass wir das Ganze optimieren und im Rahmen vom Parkraummanagement neu ordnen.“

Eine Erhebung im Oktober 2022 zeigte eine hohe Auslastung. Die Parkplätze im Untersuchungsgebiet waren zu 86 bis 90 Prozent belegt. Besonders in  nicht bewirtschafteten Bereichen war der Parkdruck enorm hoch. Um die Parkraumnutzung zu optimieren, wird das sogenannte Mischparken eingeführt.

Was das neue Mischparken bedeutet

Das Konzept sieht eine generelle Gebührenpflicht vor. Anwohner mit einem gültigen Parkausweis sind davon ausgenommen. Alle anderen müssen einen Parkschein lösen. Kostenfreie Dauerparkplätze fallen weg. Dies soll die Fluktuation erhöhen. Ein Parkplatz soll so von mehreren Fahrzeugen am Tag genutzt werden können. Das entlastet den Parksuchverkehr.

Die neuen Zonen werden schrittweise mit Parkscheinautomaten ausgestattet. In Teilen der Zone F (Neustadt) wird von Beginn an kassiert. Hier ist die Parkdauer auf vier Stunden begrenzt. In den anderen neuen Zonen gilt zunächst eine Übergangslösung. Mit Parkscheibe darf man hier vier Stunden kostenlos parken, wenn noch kein Parkscheinautomat aufgestellt ist.

Für Anwohner gibt es ebenfalls wichtige Änderungen. Sie können nun auf allen ausgewiesenen Flächen in ihrer Zone parken. Auch auf solchen, die bisher reine Parkschein-Plätze waren. Im Gegenzug können Besucher auch bisherige Bewohnerparkplätze nutzen, müssen dafür aber bezahlen. Der Schilderwald wird durch die großen Zonen verringert.

Neue Ausweise, alte Regeln und digitale Helfer

Bestehende Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit. „… die gelten weiterhin so lange wie das Ablaufdatum auf ihrem Bewohnerparkausweis steht“, bestätigt Metzler. Die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung kennen die Zuordnung der alten Nummern zu den neuen Zonenbuchstaben.

Wer einen neuen Ausweis benötigt, muss tiefer in die Tasche greifen. Der neue Bewohnerparkausweis kostet ab dem 1. Februar 300 Euro. Beantragen kann man ihn online oder persönlich. Bei der persönlichen Beantragung in der Servicestelle kann der Ausweis direkt mitgenommen werden. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der jeweiligen Zone und der Besitz eines Fahrzeugs. Wer vor dem 1. Februar sich vorzeitig einen neuen Bewohnerparkausweis holt, zahlt nur die bisherigen 200 Euro für ein Jahr.

Besucher oder Personen ohne Hauptwohnsitz in der Zone fallen unter die normale Parkscheinpflicht. Ute Metzler stellt klar: „Dann haben sie leider das Problem, dass sie nie keinen Bewohnerparkausweis kriegen, weil sie ja dann nicht ihren Hauptwohnsitz dann haben.“

Bequem parken per Smartphone-App

Eine moderne Alternative zum Parkscheinautomaten sind Park-Apps. Mehrere Anbieter ermöglichen das bequeme Bezahlen per Smartphone. Die App erkennt den Standort automatisch. Das Suchen nach Kleingeld entfällt, die Parkdauer ist individuell wählbar. Eine Verlängerung ist jederzeit bis zur Höchstparkdauer möglich, dazu muss nicht zum Auto oder zum Parkscheinautomaten zurück.

Sogar das Verkürzen der Parkzeit ist möglich. Man zahlt also nur für die tatsächlich genutzte Zeit. Eine Erinnerung an die ablaufende Parkzeit ist ebenfalls inklusive. Zudem speichert die App den Standort des Autos. Eine Routenführung zurück zum Fahrzeug ist so kein Problem mehr. Vorsicht ist jedoch bei den Servicegebühren geboten. Nicht alle Anbieter stellen diesen Dienst kostenlos zur Verfügung.

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