Ulm - Prozessauftakt nach Blutrausch im Elektronikmarkt

Nach Bluttat im Ulmer MediaMarkt

Vor dem Landgericht Ulm begann der Prozess gegen Mahmud I. Der 30-jährige Mann ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Er soll am 14. Januar 2026 in einem Ulmer Elektronikmarkt drei Menschen attackiert haben. Als Motiv gelten Wut und Frustration. Der Angeklagte hat die Tat zum Prozessauftakt gestanden.

Der Fall sorgte bundesweit für großes Entsetzen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten eine Tat von besonderer Schwere vor. Er soll den Entschluss gefasst haben, seine Wut an einem beliebigen Menschen auszulassen. Dafür kaufte er sich ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Am Tattag betrat er die Mobilfunk-Abteilung des MediaMarkt in der Blaubeurer Straße. Dort stand der 25-jährige Verkäufer Samuel L. ahnungslos mit dem Rücken zu ihm. Der Angreifer stach unvermittelt von hinten auf sein Opfer ein.

Anklage schildert Tat detailgetreu

Erster Staatsanwalt Dr. Rainer Rackl schilderte die brutale Vorgehensweise in der Anklage. „Dabei war es ihm gleichgültig, dass er diesen Menschen kennt oder nicht kennt“, so Rackl. Der erste Stich traf das Opfer in die Flanke. Danach stach der Täter auf den Kopf des Mannes ein. Als der Verkäufer bereits am Boden lag, ließ der Angreifer nicht von ihm ab. Er stach insgesamt 15 Mal auf sein wehrloses Opfer ein. Zwei mutige Kollegen eilten dem Mann zu Hilfe. Auch sie wurden attackiert und dabei verletzt.

Die Wucht der Stiche war so enorm, dass die Messerspitze dabei verbog. Der Täter habe dennoch weiter auf sein Hauptopfer eingestochen. Samuel L. überlebte den Angriff nur knapp. Er musste mehrfach reanimiert werden und lag zwölf Tage im Koma. Er erlitt multiple Verletzungen an Darm und Kopf. Eine Sehne im Unterarm wurde durchtrennt. Seine Kollegen kamen mit Schnittwunden davon. Der Täter verließ den Markt im Glauben, sein Opfer würde bald verbluten.

Geständnis ohne Erklärung

Auf einem Gehweg vor dem Markt wurde der Flüchtende von der Polizei gestellt. Er ignorierte die Aufforderung, das Messer sofort niederzulegen. Stattdessen lief er mit der Waffe direkt auf die Beamten zu. Die Polizisten gaben daraufhin vier Schüsse ab. Ein Schuss traf den Angreifer im Bauch und stoppte ihn. Der Angeklagte ist bereits erheblich wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Er war erst kurz vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft strebt die Sicherungsverwahrung an.

Zum Prozessauftakt äußerte sich der Angeklagte über seinen Verteidiger Thorsten Storp. In einer Erklärung räumte er die Taten vollumfänglich ein. „Er übernimmt die Verantwortung für das, was er gemacht hat“, erklärte Storp. Sein Mandant schäme sich zutiefst für seine Taten. Er könne sich selbst nicht erklären, wie seine Frustration so eskalierte. Die Taten seien durch nichts zu entschuldigen. Weitere Angaben zur Sache machte er nicht.

Die Anklage geht von versuchtem Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Zudem sieht sie das Merkmal der Heimtücke als erfüllt an. Ein Gutachter soll nun die Schuldfähigkeit des Mannes klären. Eine relevante Einschränkung wird vorläufig aber ausgeschlossen. Der Prozess ist bis Mitte August terminiert. Die Tat ist durch Videos dokumentiert. „Die Beweisaufnahme wird zur Motivlage weitere Aufklärung benötigen“, sagte Staatsanwalt Rackl.

Das könnte Dich auch interessieren

08.07.2026 Ulm: Prozess gegen mutmaßlichen Messer-Attentäter beginnt Dem 30-Jährigen wird vor dem Landgericht Ulm vorgeworfen, in dem Elektronik-Fachmarkt zielgerichtet mit einem Messer auf einen 25-jährigen Mitarbeiter eingestochen zu haben. Angeklagt ist er wegen versuchten Mordes. Das Messer soll sich der 30-Jährige extra für die Tat besorgt und mehrfach auf den dann bereits wehrlos am Boden liegenden Mann eingestochen haben. Dieser war bei 06.10.2025 Landgericht Ulm: Lange Haftstrafen für Handtaschenräuber Das Ulmer Landgericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für beide jeweils acht Jahre für angemessen hielt. Die Verteidiger der beiden Angeklagten hattenn dagegen vier Jahre für den Vater und zweieinhalb bis drei Jahre für den Sohn gefordert und dabei auch angeregt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die 1. Große Strafkammer machte es 02.10.2025 Ulmer Handtaschenräuber: Plädoyers könnten unterschiedlicher nicht sein Die beiden zumindest teilweise geständigen Männer im Alter von 63 und 26 Jahre hatten im Februar diesen Jahres binnen neun Tagen fünf ältere Frauen überfallen, um an ihre Handtaschen und damit an ihr Geld zu kommen. Ein Versuch scheiterte, weil das Opfer dem Räuber in die Hand gebissen hatte, in einem anderen Fall wurden lediglich 29.05.2026 Geheimnisverrat? Richterin und Justizangestellte in Ulm angeklagt Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Anklage gegen eine 36-jährige Richterin und zwei Justizangestellte im Alter von 37 und 29 Jahren erhoben. Die drei sollen sich aus ihrer Zeit an einem Amtsgericht im württembergischen Landesteil gekannt haben. Der Vorwurf: Eine Justizangestellte soll die Richterin und eine weitere Angestellte gebeten haben, interne Informationen bei der Staatsanwaltschaft Ulm abzufragen.