Der Fall sorgte bundesweit für großes Entsetzen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten eine Tat von besonderer Schwere vor. Er soll den Entschluss gefasst haben, seine Wut an einem beliebigen Menschen auszulassen. Dafür kaufte er sich ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Am Tattag betrat er die Mobilfunk-Abteilung des MediaMarkt in der Blaubeurer Straße. Dort stand der 25-jährige Verkäufer Samuel L. ahnungslos mit dem Rücken zu ihm. Der Angreifer stach unvermittelt von hinten auf sein Opfer ein.
Erster Staatsanwalt Dr. Rainer Rackl schilderte die brutale Vorgehensweise in der Anklage. „Dabei war es ihm gleichgültig, dass er diesen Menschen kennt oder nicht kennt“, so Rackl. Der erste Stich traf das Opfer in die Flanke. Danach stach der Täter auf den Kopf des Mannes ein. Als der Verkäufer bereits am Boden lag, ließ der Angreifer nicht von ihm ab. Er stach insgesamt 15 Mal auf sein wehrloses Opfer ein. Zwei mutige Kollegen eilten dem Mann zu Hilfe. Auch sie wurden attackiert und dabei verletzt.
Die Wucht der Stiche war so enorm, dass die Messerspitze dabei verbog. Der Täter habe dennoch weiter auf sein Hauptopfer eingestochen. Samuel L. überlebte den Angriff nur knapp. Er musste mehrfach reanimiert werden und lag zwölf Tage im Koma. Er erlitt multiple Verletzungen an Darm und Kopf. Eine Sehne im Unterarm wurde durchtrennt. Seine Kollegen kamen mit Schnittwunden davon. Der Täter verließ den Markt im Glauben, sein Opfer würde bald verbluten.
Auf einem Gehweg vor dem Markt wurde der Flüchtende von der Polizei gestellt. Er ignorierte die Aufforderung, das Messer sofort niederzulegen. Stattdessen lief er mit der Waffe direkt auf die Beamten zu. Die Polizisten gaben daraufhin vier Schüsse ab. Ein Schuss traf den Angreifer im Bauch und stoppte ihn. Der Angeklagte ist bereits erheblich wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Er war erst kurz vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft strebt die Sicherungsverwahrung an.
Zum Prozessauftakt äußerte sich der Angeklagte über seinen Verteidiger Thorsten Storp. In einer Erklärung räumte er die Taten vollumfänglich ein. „Er übernimmt die Verantwortung für das, was er gemacht hat“, erklärte Storp. Sein Mandant schäme sich zutiefst für seine Taten. Er könne sich selbst nicht erklären, wie seine Frustration so eskalierte. Die Taten seien durch nichts zu entschuldigen. Weitere Angaben zur Sache machte er nicht.
Die Anklage geht von versuchtem Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Zudem sieht sie das Merkmal der Heimtücke als erfüllt an. Ein Gutachter soll nun die Schuldfähigkeit des Mannes klären. Eine relevante Einschränkung wird vorläufig aber ausgeschlossen. Der Prozess ist bis Mitte August terminiert. Die Tat ist durch Videos dokumentiert. „Die Beweisaufnahme wird zur Motivlage weitere Aufklärung benötigen“, sagte Staatsanwalt Rackl.