Ulm - Rote Karte für Zweirad-Rowdys

Polizeikontrolle

Die Ulmer Polizei kontrollierte am Dienstag gezielt Zweiradfahrer. In der Fußgängerzone stoppten Beamte zahlreiche Radler und E-Scooter-Fahrer. Anlass war der bundesweite Aktionstag „sicher.mobil.leben“.

Steigende Unfallzahlen machten das konsequente Vorgehen notwendig. Das Polizeirevier Ulm-Mitte agierte gemeinsam mit dem kommunalen Ordnungsdienst.

Gemischte Reaktionen der Kontrollierten

Der bundesweite Aktionstag „sicher.mobil.leben“ hatte dieses Jahr einen klaren Fokus. Er widmete sich den motorisierten und unmotorisierten Zweirädern. Daniel Frischmann ist Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ulm. Er erklärt den Hintergrund der Kontrollen in der Ulmer City. „Die Unfallzahlen mit Zweirädern gehen im ganzen Land Baden-Württemberg nach oben“, sagt Frischmann. Deshalb kontrollierte die Polizei gezielt in der stark frequentierten Fußgängerzone. Das Fahren ist dort für Radler und E-Scooter-Fahrer von 9 bis 20 Uhr verboten. Die Zone ist in dieser Zeit ausschließlich für Fußgänger reserviert.

Die Reaktionen der angehaltenen Fahrer fielen sehr gemischt aus. Einige zeigten sich sofort einsichtig und verständnisvoll. Sie akzeptierten die fällige Verwarnung ohne weitere Diskussionen. Andere reagierten hingegen beinahe aggressiv auf die polizeiliche Maßnahme. „Von dem einen oder anderen haben wir überhaupt kein Verständnis“, berichtet Frischmann. Es gab aber auch viel Zuspruch für die Kontrollen. Ein Passant bedankte sich ausdrücklich bei den Beamten für die Aktion. Die Polizisten zeigten zugleich das nötige Augenmaß. Ein Sportler mit Knieverletzung wurde nicht belangt. Er rollerte sehr langsam und vorsichtig. Laufen war für ihn schmerzbedingt nicht möglich.

Fahrt ohne Versicherung ist Straftat

Besonders bei E-Scootern stellten die Beamten ein häufiges Problem fest. Viele Fahrer nutzten abgelaufene grüne Versicherungskennzeichen vom Vorjahr. Diese Plaketten haben ihre Gültigkeit jedoch längst verloren. Seit dem 1. März ist das neue, schwarze Kennzeichen gesetzliche Pflicht. Vielen war dieser jährliche Wechsel offensichtlich nicht bewusst oder wichtig. Die rechtlichen Konsequenzen sind für die Betroffenen aber gravierend. Es ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das gilt als eine Straftat. Theoretisch droht den Fahrern sogar eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Meistens bleibt es bei Geldstrafen von mehreren Hundert Euro. Das Fahren in der Fußgängerzone ist ebenfalls teuer. Radfahrer zahlen 35 Euro. Für E-Scooter-Fahrer werden 50 Euro fällig. „Es handelt sich einfach um ein Kraftfahrzeug“, erklärt Frischmann den Unterschied.

Ein besonderer Fall ereignete sich zum Ende der Kontrolle. Ein E-Scooter-Fahrer versuchte, vor den Beamten zu flüchten. Er schlug einen Haken zwischen Passanten, Außenbestuhlung und einer Laterne. Doch ein Polizist reagierte schnell und stellte sich ihm in den Weg. Der Mann hatte gleich mehrere Vergehen begangen. Er fuhr verbotenerweise in der belebten Fußgängerzone. Zudem war sein Versicherungskennzeichen seit Wochen abgelaufen. Während der Kontrolle fiel sein äußerst nervöses Verhalten auf. Er zitterte und stand sehr unsicher. Darauf angesprochen gab der Mann den Konsum von Drogen-Substitutionsstoffen zu. Für ihn endete die Fahrt umgehend, zu Fuß ging es zum Polizeirevier. Dort wurde eine Blutentnahme zur Beweissicherung angeordnet.

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