Die Stadt Ulm hat zum 27. November 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die nächtliche Nutzung von Mährobotern untersagt. Hintergrund ist der Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren, die in den Abend- und Nachtstunden besonders aktiv sind und durch leise, autonome Mähgeräte gefährdet werden können.
Das Verbot gilt von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Ausgenommen sind Mähroboter in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern; auf Antrag sind weitere Ausnahmen möglich, wenn keine Gefahr für Tiere besteht oder ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.
Der Schutz der Tiere ist dringend: Europäische Igelbestände gehen deutlich zurück, auch in Deutschland. Geräte wie Mähroboter, Motorsensen oder Freischneider stellen eine erhebliche Gefahr dar, besonders nachts. Wissenschaftliche Untersuchungen des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung zeigen, dass die meisten Modelle Tiere erst bei direktem Kontakt erkennen. Igel rollen sich bei Gefahr schützend zusammen, wodurch sie besonders verletzlich werden. Vor und nach dem Winterschlaf suchen die Tiere vermehrt Nahrung und fallen daher häufig den Geräten zum Opfer.
Die Stadt Ulm empfiehlt daher, Gärten naturnah zu gestalten, Rückzugsräume wie Igelhäuser oder Gebüsche zu schaffen und vor jedem Mähvorgang eine kurze Sichtkontrolle des Rasens durchzuführen.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden; bei vorsätzlichen Handlungen gegen streng geschützte Arten drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Nutzung von Mährobotern ist tagsüber weiterhin erlaubt. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an die Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht der Stadt Ulm wenden.