Ab morgen gilt wegen der steigenden Corona-Zahlen in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis eine Sperrstunde und ein Ausschankverbot.
Die Maßnahmen in der neuen Allgemeinverfügung gelten ab heute Nacht von Donnerstag auf Freitag um 0 Uhr.
Gaststätten und Vergnügungsstätten wie Spielhallen müssen von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens eine Sperrzeit einhalten. In dieser Zeit darf in allen Restaurants, Bars, aber auch an Kiosken und Tankstellen auch kein Alkohol, auch nicht zum Mitnehmen, verkauft werden.