Ulm und Alb-Donau-Kreis: Zapfenstreich um 23 Uhr

Ab morgen gilt wegen der steigenden Corona-Zahlen in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis eine Sperrstunde und ein Ausschankverbot.




Die Maßnahmen in der neuen Allgemeinverfügung gelten ab heute Nacht von Donnerstag auf Freitag um 0 Uhr.

Gaststätten und Vergnügungsstätten wie Spielhallen müssen von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens eine Sperrzeit einhalten. In dieser Zeit darf in allen Restaurants, Bars, aber auch an Kiosken und Tankstellen auch kein Alkohol, auch nicht zum Mitnehmen, verkauft werden.

So sieht die aktuelle Coronalage in Schwaben aus.

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