Ulm verschärft Regeln gegen leerstehende Wohnungen und Ferienvermietungen

Zweckentfremdungssatzung

Die Stadt Ulm will leerstehende Wohnungen und unkontrollierte Ferienvermietungen stärker bekämpfen.

Die Stadt Ulm will stärker gegen leerstehende Wohnungen und unkontrollierte Ferienvermietungen vorgehen. Der Bauausschuss hat dafür eine neue sogenannte Zweckentfremdungssatzung beschlossen.

Künftig dürfen Wohnungen nicht länger als sechs Monate leer stehen oder überwiegend an Gäste über Plattformen wie Airbnb vermietet werden. Auch die Umwandlung in Büros oder Praxen benötigt eine Genehmigung der Stadt. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Ziel der Regelung ist es, mehr Wohnraum für Einheimische zu sichern. Der Gemeinderat muss der Satzung noch endgültig zustimmen. Stuttgart hat so eine Regel seit 2016, München seit Anfang der 1970er-Jahre. Zuerst hatte die Südwestpresse berichtet.

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