Ulm zählt zu den Vorreitern beim Virtuellen Bauamt

Digitalisierung

Ulm gehört zu den Vorreitern in Baden-Württemberg beim „Virtuellen Bauamt“. Seit Januar können Bauanträge nur noch digital eingereicht werden, wodurch Papierpläne der Vergangenheit angehören.

Die Stadt Ulm hat als eine der ersten Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg das Virtuelle Bauamt vollständig in ihre Verwaltungsabläufe integriert. Seit dem 1. Januar 2025 können Bauanträge ausschließlich digital eingereicht werden. Die Umstellung sorgt für eine schnellere Bearbeitung, weniger Papieraufwand und eine effizientere Kommunikation zwischen Antragstellern und Behörden.

Vorteile des neuen Systems

Bauministerin Nicole Razavi lobte Ulm für den konsequenten Einsatz bei der Digitalisierung und betonte die Vorteile des neuen Systems: „Mit dem Virtuellen Bauamt können Bauanträge vollständig digital abgewickelt werden – vom Antrag bis zur Genehmigung. Das spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand.“

Das Virtuelle Bauamt (ViBa-BW) basiert auf dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ und nutzt die bereits in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte Plattform für digitale Bauanträge. Inzwischen sind fast alle Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg an das System angeschlossen, doch nur wenige – darunter Ulm – haben bereits eine vollständige Integration erreicht.

beschleunigt und transparent

Laut Carola Christ, Leiterin der Ulmer Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt und Baurecht, sind die ersten Wochen vielversprechend verlaufen. „Unsere Mitarbeiter sind begeistert von der neuen Arbeitsweise, und auch bei den Antragstellern kommt das Verfahren gut an“, so Christ. Der digitale Vorgangsraum ermöglicht eine direkte Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Behörden und weiteren Beteiligten, was den Prozess beschleunigt und transparenter macht.

Aktuell sind bereits zehn Bauanträge in Bearbeitung, die Kommunikation läuft reibungslos. Christ sieht das Virtuelle Bauamt als wichtigen Meilenstein, aber auch als langfristige Aufgabe: „Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein fortlaufender Prozess, den wir weiter optimieren werden.“

Für Antragsteller bedeutet die Neuerung vor allem eine komfortablere Abwicklung. Privatpersonen können sich über das Serviceportal des Bundes anmelden, während Architekten und Planungsbüros ein Unternehmenskonto benötigen.

Die digitale Einreichung ist kostenfrei und ermöglicht eine nahtlose Bearbeitung bis zur finalen Genehmigung.

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