Ulmer Arzt wegen Vergewaltigung seines Patienten verurteilt

Urteil gefallen

Der Suchtmediziner streitet die Vorwürfe weiterhin ab.

Das Urteil ist gefallen: Ein Arzt aus Ulm soll seinen Patienten missbraucht haben. Schon das Amtsgericht hatte den Arzt zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, jetzt die Bestätigung durch das Landgericht. Aber auch dieses Mal will der Suchtmediziner Berufung einlegen.

Ein suchtkranker Patient hatte dem Arzt vierfache Vergewaltigung vorgeworfen. Laut dem Arzt seien die sexuellen Handlungen aber einvernehmlich gewesen. Seine Aussage sieht der Mediziner darin bestätigt, dass der Patient nach jedem Mal Geld von ihm angenommen hatte. Das Gericht glaubte allerdings dem Patienten, obwohl der zu dem Zeitpunkt der Tat drogenabhängig und arbeitslos war. Auch die Aussage des früheren Anwalts des Arztes hatte zu dem Urteil geführt. Entbunden von seiner Schweigepflicht, belastete er den Suchtmediziner. Er hätte seinem Mandant bei der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht zum Schweigen geraten, weil ihm klar gewesen sei, dass es Missbrauchstaten waren. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Kenntnis von weiteren möglichen Opfern des Arztes. Ob dem Suchtmediziner seine Zulassung entzogen wird, ist noch unklar.

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