Der Streit um die Ulmer Heli-Retter-Doku ist vor Gericht vorerst entschieden! Das Landgericht Stuttgart hat noch heute, am Freitag (9. Oktober) den Eilantrag eines Mannes abgewiesen, der die Veröffentlichung einer Folge der SWR-Serie „Heli Retter – Ulmer Notärzte im Einsatz“ stoppen wollte. Damit bleibt die Folge in der ARD-Mediathek verfügbar und darf wie geplant am Montag, 19. Oktober, im Fernsehen laufen.
Hintergrund ist ein tragischer Unfall vom 10. Mai 2026 in Roggenburg im Kreis Neu-Ulm. Ein 56-jähriger Mann aus dem Landkreis Biberach verunglückte mit einem schweren Radlader. Als die Besatzung des Ulmer Rettungshubschraubers „Christoph 22“ am Unfallort eintraf, konnte der Notarzt nur noch den Tod des Mannes feststellen.
Der Einsatz wurde von Kameras für die SWR-Dokuserie begleitet. In der zweiten Folge sind auch die Reaktionen der Angehörigen zu sehen.
Der Sohn des Verstorbenen wollte das nicht hinnehmen. Über seinen Ulmer Anwalt Christoph Lang beantragte er eine einstweilige Verfügung gegen den SWR. Sein Vorwurf: Die Aufnahmen seien ohne Zustimmung der Angehörigen entstanden und verletzten die Persönlichkeitsrechte der Familie.
Das Landgericht Stuttgart sieht das anders und hat den Antrag zurückgewiesen. Entscheidend ist für die Richter, dass die betroffenen Personen in der Sendung ausreichend unkenntlich gemacht wurden. Nach Angaben des Gerichts sei der Sohn weder für das allgemeine Publikum noch für Menschen aus seinem näheren Umfeld erkennbar. Die Aufnahmen seien stark verfremdet und die Betroffenen nur schemenhaft zu sehen. Auch die einzige hörbare Äußerung des Sohnes wurde nachgesprochen.
Die Richter sehen deshalb keinen Anspruch darauf, die Veröffentlichung wegen der geltend gemachten Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu untersagen.
Für den SWR bedeutet die Entscheidung: Die zweite Folge der Dokuserie darf weiterhin gezeigt werden. Sie ist bereits in der ARD-Mediathek abrufbar und soll am Montag, 19. Oktober, um 21 Uhr im SWR-Fernsehen ausgestrahlt werden. In der Serie begleitet ein Kamerateam die Besatzung des Ulmer Rettungshubschraubers „Christoph 22“ bei ihren Einsätzen.
Ob der Sohn gegen die Entscheidung weiter vorgehen wird, ist bislang nicht bekannt.