Ulmer Kindsmissbrauchsprozess: Staatsanwaltschaft beantragt Revision

Bewährungsstrafe im Ulmer Kindsmissbrauchsprozess: Die Staatsanwaltschaft beantragt jetzt Revision.




Ein 45-Jähriger ist vom Landgericht Ulm wegen hundertfachem sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Medienberichten zufolge hat die Ulmer Staatsanwaltschaft jetzt Revision beantragt. Das Urteil ist erst vergangene Woche gefallen.

Das Gericht sah es in der Urteilsbegründung als erwiesen an, dass sich der Angeklagte in mehr als 100 Fällen schuldig gemacht hatte. Die Taten liegen bereits viele Jahre zurück. In seiner Wohnung in Ulm hatte er nach Überzeugung des Gerichts seine Halbschwester und vier weitere Mädchen wiederholt sexuell missbraucht. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 6 und 13 Jahre alt. Strafmildernd wertete das Gericht das Teilgeständnis des Mannes, sowie die Tatsache, dass er eine Therapie gemacht hat und in einer festen Beziehung lebt.

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