Ulms SPD Frau Mattheis zum Corona-Krisenmanagement

Wer soll zukünftig über Corona-Maßnahmen entscheiden? Der gesamte Bundestag oder der Bundesgesundheitsminister? Morgen, am Donnerstag, den 04.03.2021, soll das im November neu aufgelegte Infektionsschutzgesetz verlängert werden. 

Das Infektionsschutzgesetz IfSG ist der zentrale Baustein im Corona-Recht. Es ermächtigt den Bundesgesundheitsminister zu weitgehenden Verordnungen auch ohne die Beteiligung von Bundestag oder Bundesrat. Auf dem Infektionsschutzgesetz fußen die Corona-Verordnungen der Länder. Im November ist vor dem Bundestag massiv dagegen demonstriert worden. Morgen soll das Gesetz verlängert werden.

Hilde Mattheis, Ulms SPD Frau im Bundestag, hat ein klare Meinung: Die Verlängerung liegt auf der Hand, die Inzidenz-Zahlen geben noch keine Entwarnung. Außerdem muss sich die Regierung der Problematik in Sachen „Mutation“ stellen.

Wir haben uns darüber mit Hilde Mattheis unterhalten. Die „Gegenseite“ hören Sie hier.

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