56,5% der Deutschen sind (Stand 05.07.) mindestens einmal gegen Corona geimpft worden - doch die Impfbereitschaft der Menschen scheint abzuflachen. Immer öfters werden bereits ausgemachte Termine unangekündigt nicht wahrgenommen.
Der Präsident des Berliner Roten Kreuzes, Mario Czaja, hatte deswegen eine Debatte angestoßen und vorgeschlagen "Impf-Schwänzer" mit einem Bußgeld von 25 bis 30 Euro zu bestrafen. Schwaben diskutiert und wir wollen von Ihnen wissen: Wäre eine finanzielle (o.ä.) Bestrafung von "Impftermin-Schwänzern" ein probates Mittel, damit bereits ausgemachte Impftermine auch eingehalten werden?
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Noch vor wenigen Wochen war die Nachfrage nach Corona-Impfungen so hoch, dass es nahezu an ein Wunder grenzte, wenn man einen freien Impftermin in einer Arztpraxis oder im Impfzentrum ergattern konnte. Inzwischen hat sich das Bild geändert: Größere Impfstoff-Lieferungen und ein abgeflachtes Impf-Interesse der Menschen sorgt für viele freie Termine in Schwaben und dem Rest Deutschlands. Doch auch unentschuldigtes Fernbleiben von bereits ausgemachten Impfterminen beschäftigt die Impf-Ärzte zunehmend.
Laut Mario Czaja, Präsident des Berliner Roten Kreuzes (DRK), werden in Berliner Impfzentren inzwischen fünf bis zehn Prozent der Termine nicht wahrgenommen. Für andere Bundesländer existieren dazu noch keine belastbaren Zahlen, doch auch bei uns in der Region findet der Vorschlag von Czaja Unterstützer. So zum Beispiel Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er appelliere zwar "an unser aller Solidarität", sollte man allerdings bemerken, dass diese Solidarität in Teilen der Gesellschaft nicht vorhanden sei, müsse man gegebenenfalls auch über Sanktionen, die eingefordert werden können, überlegen.
Armin Laschet, Kanzlerkandidat der Union, sieht eine generelle Strafe für nicht abgesagte Termine dagegen kritisch: "Solidarität erzwingt man nicht durch Strafen."
Die Debatte um nicht abgesagte Arzttermine ist nicht ganz neu: Immer wieder haben Ärzte in der Vergangenheit Ausfallhonorare für geplatzte Termine verlangt. Die Rechtslage dazu ist aber noch nicht eindeutig.