Umweltschützer scheitern mit Eilantrag gegen Skipisten-Bau

Wintersport Ja oder Nein

Seit Monaten wird der geplante Neubau eines Sessellifts samt Pisten im Allgäu kritisiert. Ein Naturschutzverband zog vor Gericht - und muss jetzt im ersten Anlauf eine Niederlage hinnehmen.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) ist mit einem Eilantrag gegen den Pistenausbau in einem Allgäuer Skigebiet gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Augsburg habe den Antrag abgelehnt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht sei zum Ergebnis gekommen, dass die Genehmigung für den Bau und die Verbreiterung der Pisten am Fellhorn bei Oberstdorf voraussichtlich rechtmäßig sei.

Umweltschützer kritisieren das Projekt seit Monaten, im Zuge dessen auch die Scheidtobelbahn neu gebaut werden soll. Der LBV fürchtet nach eigenen Angaben schwere Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere für das vom Aussterben bedrohte Birkhuhn.

Landespolitische Debatte wegen niedrigerer Planungshürden

Auch in der Landespolitik hatte sich an dem Projekt eine Debatte entzündet. Die bayerische ÖDP sprach gar von einem «Sündenfall in der Bergwelt». Denn wegen Gesetzesänderungen auf Initiative der Staatsregierung von CSU und Freien Wählern zum Bürokratieabbau wurden die Hürden für das Projekt niedriger.

So wird der künftige Sessellift auf der bestehenden Trasse zwar 320 Meter länger, weil Berg- und Talstation versetzt werden. Da aber der gesetzliche Grenzwert von 1.500 Metern Luftlinie bei der Seilbahn nicht überschritten wird, ist nach der Regeländerung auf Landesebene keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.

Gericht sieht keine größeren Probleme für Schutzgebiete

Das Verwaltungsgericht betonte nach seiner Entscheidung, dem Bau stünden «keine Belange des Boden- oder Naturschutzes entgegen». Die Arbeiten verstießen nicht gegen die Alpenkonvention, die Folgen für geschützte Arten wie das Birkhuhn seien korrekt geprüft worden. Es seien auch keine erheblichen Probleme für die betroffenen Schutzgebiete zu erwarten – unter anderem, weil Ausgleichsmaßnahmen für den Bau geplant seien.

Gegen die Entscheidung über den Eilantrag kann innerhalb von zwei Wochen
Beschwerde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Das Augsburger Verwaltungsgericht wird über das Hauptsacheverfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich entscheiden.

Auch zum Bau des geplanten Lifts steht noch eine Entscheidung aus: Ein Eilantrag und eine Klage gegen die gesonderte Genehmigung für die Scheidtobelbahn sind ebenfalls noch am Augsburger Verwaltungsgericht anhängig.

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