Unangeleinte Hunde, Dauerbeller und Hundekot: Stadt Ulm weist auf Regeln für Hundehaltung hin

Hundehalter sind verantwortlich für ihre Tiere

Was Hunde dürfen und was nicht, ist in Ulm in der Polizeiverordnung geregelt. Weil Vierbeiner aber nicht lesen können, sind ihre Besitzer für sie verantwortlich. Meistens klappt das auch ganz gut, leider nicht immer. Darum weisen die Bürgerdienste der Stadt auf die geltenden Regeln hin.

Was Hunde dürfen und was nicht, ist in Ulm in der Polizeiverordnung geregelt. Weil Vierbeiner aber nicht lesen können, sind ihre Besitzer für sie verantwortlich. Meistens klappt das auch ganz gut, leider nicht immer. Darum weisen die Bürgerdienste der Stadt auf die geltenden Regeln hin.

Unangeleinte Hunde, Dauerbeller und Hundekot

Vom Chihuahua bis zur Deutschen Dogge: Mehr als 3.000 Hunde leben in Ulm. Bei rund 60.000 Haushalten im Stadtgebiet heißt das: In ungefähr jedem Zwanzigsten von ihnen gibt es einen Hund. „Mit den allermeisten gibt es keinerlei Probleme“, sagt Rainer Aumann von den Bürgerdiensten der Stadt.

Doch nicht alle Hundehalterinnen und -halter sind sich der Verantwortung für ihre Tiere bewusst. Rund drei Dutzend Anzeigen im Jahr gibt es gegen Hundehalter/-innen, Fälle, in denen vorherige mündliche und schriftliche Mahnungen nicht fruchteten. Unangeleinte Hunde, Dauerbeller und natürlich immer wieder Verschmutzungen durch Hundekot seien die häufigsten Ursachen dafür, dass die Bürgerdienste einschreiten müssten, berichtet Aumann.

Dabei sind die Regeln der Stadt für die Hundehaltung einfach:

• Hunde sind generell so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch anhaltendes Bellen oder Heulen erheblich belästigt wird.

• Innerhalb des Stadtgebiets, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf den Donauwiesen, in der Friedrichsau, im Blaupark und in sämtlichen anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen, aber auch in Verkehrsgrünanlagen, an Baumreihen entlang von Straßen sowie auf Fest- und Sportplätzen dürfen Hunde generell nur an der Leine geführt werden.

• „Der will nur spielen“ ist kein Grund seinen Vierbeiner von der Leine zu lassen. Das ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt – dort aber auch nur, wenn eine Person dabei ist, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken und es zurückrufen kann.

• Und eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Liegewiesen haben Hunde überhaupt nichts zu suchen, diese Orte sind für sie tabu.

• Genauso selbstverständlich sollte es für Herrchen oder Frauchen auch sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf Straßen, Gehwegen und in öffentlichen Anlagen zu entfernen.

Zwar setzen die Bürgerdienste auf Vernunft und Verständnis der Hundehalter/-innen, aber es gibt auch empfindliche Geldstrafen: Uneinsichtigen Halter/-innen drohen Bußgelder von 50 bis 100 Euro.

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