Unfalltod einer Achtjährigen in Blaustein: Staatsanwaltschaft prüft Schuldfrage

Tragischer Unfall

War es ein medizinischer Notfall - oder nicht? Nach dem Unfalltod einer Achtjährigen in Blaustein ist weiter unklar, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Medienberichten zufolge prüft jetzt die Staatsanwaltschaft die Schuldfrage.

Nach dem Unfalltod einer Achtjährigen in Blaustein am vergangenen Donnerstag ist weiter unklar, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Medienberichten zufolge prüft jetzt die Staatsanwaltschaft, ob den 85-jährigen Fahrer eine Schuld trifft oder ob ein medizinischer Notfall zu dem tragischen Unfall geführt haben könnte.

Staatsanwaltschaft prüft Schuldfrage

Die Ulmer Staatsanwaltschaft soll den 85-jährigen Unfallverursacher angefragt haben, ob er dazu seinen Arzt von der Schweigepflicht entbindet. Ansonsten müsse ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Sollte kein medizinischer Notfall vorliegen, könnte er wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.

Der Mann hatte aus noch ungeklärter Ursache auf der B28-Ortsdurchfahrt in Blaustein die Kontrolle über seinen Wagen verloren und das Mädchen auf dem Bürgersteig überfahren. Die achtjährige Grundschülerin erlag noch an der Unfallstelle ihren Verletzungen, sie wurde bereits beigesetzt. Für die Familie werden Spenden gesammelt.

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