Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Ulm (UKU) macht sich für die Rechte von Kindern in Kliniken stark und bekennt sich zur internationalen EACH-Charta (European Association for Children in Hospital).
In zehn Artikeln ist darin festgelegt, welche Voraussetzungen eine Klinik erfüllen muss, um die Rechte von Kindern während der medizinischen Versorgung zu wahren. Zum internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November macht eine Ausstellung in der Universitäts-Kinderklinik und kindgerechtes Kommunikationsmaterial diese Rechte für die Patientinnen und Patienten nachvollziehbar.
„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Es gehört zu unserem Selbstverständnis als Kinderklinik, Bedingungen zu schaffen, in denen sich unsere Patientinnen und Patienten wohlfühlen und altersentsprechend ganzheitlich betreut werden können“, erklärt Professor Klaus-Michael Debatin, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.
Im Jahr 1988 haben zwölf internationale Kind- und Krankenhaus-Initiativen zehn Artikel über die Rechte von kranken Kindern und Jugendlichen verfasst. Mit der Gründung des Dachverbandes EACH wurden die Artikel in EACH-Charta benannt und sind inzwischen von führenden Medizin- und Pflegeverbänden anerkannt. Die Artikel der Charta reichen vom Recht auf Privatsphäre, altersgerechter Kommunikation und kindgerechter Umgebung bis zum Recht auf die Begleitung durch eine Bezugsperson.
Vor dem Hintergrund der Diskussion die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, haben sich verschiedene Universitätsklinika unter Beteiligung der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des UKU zu einer Initiative zusammengeschlossen. Ziel ist es, die Kinderrechte stärker in die Behandlung von Kindern in Kliniken einzubringen. Mit dem jetzt initiierten umfassenden Maßnahmenpaket leistet die Ulmer Kinderklinik damit auch Pionierarbeit in Deutschland bei der Anerkennung, Umsetzung und Vermittlung von Kinderrechten in Kliniken.