Der Zutritt für Besucher*innen ins Universitätsklinikum Ulm ist nur noch mit einem negativen Coronatest und einer FFP2-Maske möglich. So lauten die neuen Zutrittsregelungen am Klinikum.
Gemäß der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronaverordnung des Landes BadenWürttemberg vom 08. Januar ist das Universitätsklinikum Ulm verpflichtet, die Zutrittsregelungen zur Klinik zu verschärfen. In allen badenwürttembergischen Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf gelten diese Änderungen.
Der Besuch der Klink war ohnehin nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Jetzt werden Besucher*innen gebeten, einen Nachweis über einen negativen Antigen- oder PCR-Test zu ihrem Besuch mitzubringen. Ein Antigentest darf maximal 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden. Eine Durchführung der Tests vor Ort am Universitätsklinikum Ulm ist nicht möglich. Für externe Dienstleister gelten ebenfalls entsprechende Regelungen. Seit Ende Oktober 2020 sind Besuche am Universitätsklinikum Ulm nur noch in begründeten Ausnahmefällen nach Anordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt möglich. Personen, die im Rahmen der Ausnahmeregelung zu einem Besuch berechtigt sind, müssen entsprechend der neuen Vorgaben ab sofort einen negativen Antigen- oder PCR-Test nachweisen.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Patient*innen, die zu einer ambulanten Behandlung in die Klinik kommen sowie Begleitpersonen von ambulanten und stationären Patient*innen. Die Maßnahme betrifft nur den Bereich der Krankenversorgung des Universitätsklinikums Ulm. Verwaltungsgebäude, Technikzentralen und Baustellen in abgesperrten Bereichen sind nicht von der Änderung betroffen.