Unqualifiziert? Kieferorthopädin wegen 275 Botox- und Hyaluron-Behandlungen vor Gericht

Botox und Hyaluron an Stirn, Augen und Wangen

Wer sich Botox oder Hyaluron spritzen lässt, sollte darauf achten, welche Qualifikation die behandelnde Person hat. In Konstanz steht jetzt eine Kieferorthopädin vor Gericht. Sie soll 275 Schönheitsbehandlungen durchgeführt haben, für die sie laut Anklage nicht die nötige Qualifikation hatte.

Am Landgericht Konstanz hat am Dienstagmorgen, 15. September, der Prozess gegen eine 37-jährige Kieferorthopädin begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Betrug vor. Es geht um insgesamt 275 Unterspritzungen, die sie zwischen Ende 2021 und März 2025 in Konstanz vorgenommen haben soll.

Botox und Hyaluron an Stirn, Augen und Wangen

Laut Anklage soll die Ärztin ihre Patienten unter anderem an der Stirn, der Zornesfalte, der Nase, den Wangen, rund um die Augen und am Kinn behandelt haben. Auch Behandlungen unter den Achseln werden ihr vorgeworfen. Zum Einsatz sollen Botulinumtoxin, besser bekannt als Botox, und Hyaluronsäure gekommen sein.

Der Vorwurf dreht sich dabei nicht grundsätzlich um Schönheitsbehandlungen mit diesen Mitteln, sondern darum, ob die Angeklagte sie in diesen Körperbereichen überhaupt durchführen durfte.

Laut Anklage fehlte die nötige Qualifikation

Als Fachärztin für Kieferorthopädie sei die 37-Jährige laut Gericht lediglich zu entsprechenden Injektionen im Bereich des Lippenrots und damit im Mundbereich befugt gewesen. Für weitergehende Schönheitsbehandlungen hätte sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zusätzlich eine Approbation als Humanmedizinerin oder eine Heilpraktikerausbildung benötigt. Beides habe sie nicht gehabt.

Ob sich die Vorwürfe bestätigen, muss jetzt das Gericht klären. Für die Hauptverhandlung sind insgesamt vier Termine angesetzt: am 15., 16., 22. und 29. September. Das Gericht hat 43 Zeugen geladen.

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