Jeder von uns hat sie schon einmal bei einem Spaziergang durch die Natur gesehen: Gewässerrandstreifen. Sie sehen nicht nur schön aus sondern sind auch wichtiger Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere.
Legen Landwirte eine solche Schutzzone zum Erhalt der Artenvielfalt an, können diese eine Förderung vom Freistaat Bayern erhalten.
„Das Unterallgäu mit seinen vielen kleinen und größeren Fließgewässern verfügt über rund 1000 Kilometer Fließstrecke. Das ist ein enormes Potenzial.“, ist Fabienne Finkenzeller, Biodiversitätsberaterin, überzeugt. Sie bieten den Tieren und Pflanzen Nahrung, einen Rückzugsort, sowie Brutplätze und auch Winterquartiere. Zudem sorgen die Pufferzonen dafür, dass weniger Düngemittel und Schadstoffe in die Gewässer gelangen. Seit 2019 sind die fünf Meter breiten Pufferzonen an naturnahen und natürlichen Gewässern Pflicht. Die acker- und gartenbauliche Nutzung ist hingegen nicht erlaubt.
Über das Vertragsnatuarschutzprogramm (VNP) haben Landwirte die Möglichkeit eine Förderung für die Anlage eines Gewässerrandstreifens zu erhalten. Voraussetzung dafür ist ein späterer Schnittzeitpunkt und der Verzicht auf Düngemittel entlang von Gewässern. Die Biodiversitätsberaterin Fabienne Finkenzeller berät interessierte Landwirte und Eigentümer gern vor Ort zur individuellen Gestaltung, Pflege und finanziellen Förderung der Gewässerrandstreifen.