Auch der Landkreis Unterallgäu liegt bereits drei Tage in Folge über der Inzidenz von 50. Das bedeutet: weitestgehende Kontaktbeschränkungen.
Die neuen Kontaktbeschränkungen sollen für den Landkreis ab Freitag gelten. Zusammenkommen dürfen dann nur noch drei Hausstände, maximal aber zehn Personen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Öffentliche Veranstaltungen sind dann drinnen nur noch mit maximal 25 Personen, außen mit maximal 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden hier mit einberechnet. Bei privaten Veranstaltungen, wie zum Beispiel einer Geburtstagsfeier, gilt die selbe Personengrenze, Geimpfte und Genesene werden hier jedoch nicht mitgezählt.
Es gilt in geschlossenen wie auch im freien weiterhin die 3G-Regel. Auch in allen anderen Bereichen bleibt die 3G-Regel bestehen. Hier gibt es weitere Informationen.