Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre startet

Der Bayerische Landtag hat die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der sogenannten Maskenaffäre beschlossen. Ab Januar arbeitet der elfköpfige Ausschuss die Maskengeschäfte der bayerischen Staatsregierung im Zuge der Corona-Pandemie dann auf. Im Zentrum der Debatte steht insbesondere die Rolle damaliger CSU-Politiker wie Alfred Sauter und Georg Nüßlein (Foto) aus dem Landkreis Günzburg.

 

Der Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag zur Maskenaffäre kann starten: In der Plenarsitzung am Mittwoch wurde das Gremium offiziell eingesetzt. Zum Vorsitzenden wurde der CSU-Abgeordnete und frühere Justizminister Winfried Bausback bestimmt, Vize ist der Grünen-Abgeordnete Florian Siekmann. Die konstituierende Sitzung ist bereits für diesen Donnerstag geplant. Insgesamt gehören dem Untersuchungsausschuss elf Abgeordnete an.

Grüne, SPD und FDP, die den Antrag auf den Ausschuss eingebracht hatten, hatten sich zuletzt mit CSU und Freien Wählern noch auf einige kleinere Änderungen am Fragenkatalog verständigt. Es ging dabei aber vor allem um Klarstellungen und rechtliche Definitionen.

Ziel des Ausschusses ist es, Maskengeschäfte der Staatsregierung in der Corona-Pandemie, mögliche Beteiligungen von Abgeordneten und teilweise hohe Provisionszahlungen an Parlamentarier aufzuklären. Das bayerische Gesundheitsministerium hat betont, in keinem Fall seien Provisionen seitens des Ministeriums an Mandatsträger gezahlt worden.

Nüßlein und Sauter: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern?

Die prominentesten Fälle der Affäre sind hohe Geldzahlungen an den früheren bayerischen Justizminister und Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) sowie den inzwischen aus der CSU ausgetretenen bisherigen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein. Nüßlein und Sauter sollen für die Vermittlung von Maskengeschäften 2020 viel Geld bekommen haben – Nüßlein 660.000 Euro, Sauter sogar 1.243.000 Euro.

Das Oberlandesgericht München hatte zuletzt in der Sache allerdings mitgeteilt, dass es im Handeln Sauters und Nüßleins «den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt» sieht. Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte daraufhin an, sie wolle dies nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe klären lassen.

Ausnutzung einer nationalen Notlage

Sogar die OLG-Richter machten keinen Hehl daraus, dass sie mit der aktuellen Rechtslage selbst unzufrieden sind: Dass sogar «die missbräuchliche Kommerzialisierung des Mandats unter Ausnutzung einer nationalen Notlage von beispielloser Tragweite» nach aktueller Rechtslage straflos bleibe, erscheine kaum vertretbar und stehe in eklatantem Widerspruch zum allgemeinen Rechtsempfinden. Sauter dagegen sagte nach der OLG-Entscheidung der «Augsburger Allgemeinen»: «Ich bin nicht nur Landtagsabgeordneter, sondern auch Unternehmer.»

Verschärfte Regeln für Abgeordnete

Als Konsequenz aus der Affäre gelten in Bayern künftig verschärfte Regeln für Abgeordnete – der Landtag hatte am Dienstagabend mit großer Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Nebentätigkeiten sind demnach in Zukunft zwar nicht generell verboten. Untersagt sind den Landtagsabgeordneten jedoch bezahlte Lobbytätigkeiten für Dritte bei Staatsregierung, Landtag und weiteren Behörden.

Auch der Verkauf und die Vermittlung von Immobilien, Waren und Dienstleistungen für Dritte bei den Organen und Behörden des Freistaates und den Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum des Freistaates stehen, sind den Parlamentariern künftig verboten. Darüber hinaus müssen Abgeordnete Einkünfte aus Nebentätigkeiten in Zukunft grundsätzlich ab dem ersten Euro veröffentlichen. Klar ist also schon jetzt: Geschäfte – wie die mit Corona-Masken im vergangenen Jahr – sind Landtagsabgeordneten künftig definitiv untersagt. (dpa)

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