Das Verwaltungsgericht Augsburg hat es heute entschieden: Ein Apotheker aus Jettingen-Scheppach erhält seine Betriebserlaubnis nicht zurück.
Der Mann soll gesundheitsgefährdende Medizin verkauft haben. Diese soll er auch noch unter unhygienischen Zuständen hergestellt haben. Bereits im letzten Herbst ist die Betriebserlaubnis einkassiert worden. Mit dem heutigen Urteil ist sie nun also endgültig futsch.
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