Im Prozess gegen einen inzwischen 15-Jährigen unter anderem wegen eines tödlichen Angriffs auf eine Seniorin wird am Mittwoch das Urteil vor dem Landgericht Ellwangen erwartet. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, sollen zuvor Plädoyers gehalten werden. Aufgrund des Alters des Angeklagten findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Beschuldigte soll im Januar in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) eine 78-Jährige unvermittelt vom Fahrrad gestoßen haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge starb sie einen Tag später an ihren Verletzungen. Zum Tatzeitpunkt war der Jugendliche demnach 14 Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem vor, weitere Menschen verletzt und Diebstähle begangen zu haben. So soll er vor dem tödlichen Angriff auf die Seniorin einen Rollstuhlfahrer nach einem Streit umgestoßen und im Februar zusammen mit einem unter 14 Jahre alten Jungen einen anderen Jugendlichen geschlagen haben.
Laut Juristin Theresia Höynck, Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, ist die Entstehung von Jugendkriminalität komplex. Deswegen sei auch die Reaktion darauf komplex. So könne man frühkindliche Gewalterfahrung oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht ändern, man könne jugendlichen Straftätern aber helfen, sie zu verstehen und damit umzugehen. Wichtig sei herauszufinden, wo individuell die Ursache für die Straftat liege. Ihrer Meinung nach bietet das Jugendstrafrecht genug Möglichkeiten, auf junge Straftäter einzugehen. Das Besondere sei, dass es nicht Schuld vergelten, sondern weitere Straftaten verhindern solle.