Urteil im Neu-Ulmer Raser-Prozess gefallen

Ein 22-Jähriger starb auf der B28

Im Neu-Ulmer Raser-Prozess ist am Nachmittag das Urteil gefallen.

Der angeklagte 29-Jährige muss drei Jahre ins Gefängnis – wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Laut Urteil ist der Mann vor gut einem Jahr mit seinem Auto viel zu schnell und betrunken in den Wagen eines 22-Jährigen geprallt. Der junge Mann starb. Der Fall hatte damals ganz Schwaben erschüttert.

„Es tut mir unendlich leid“ sagte der 29-Jährige kurz nach Prozessbeginn. Es vergehe kein Tag, an dem er nicht daran denken muss. Die Eltern, die ebenfalls im Gericht waren, bat er um Entschuldigung. Er gab zu, vor dem schrecklichen Unfall Bier und Wein getrunken zu haben. An den Unfall selbst könne er sich nicht mehr erinnern.

Laut Anklage soll er zur Tatzeit 1,78 Promille im Blut gehabt haben. Und er soll mit einer Geschwindigkeit von über 221 Kilometern ungebremst in den Golf des 22-Jährigen gerast sein. Dieser starb noch an der Unfallstelle auf der B 28 bei Senden.

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