Im Ulmer Menschenraub-Prozess ist das Urteil gefallen.
Das Ulmer Landgericht hat einen 23-Jährigen wegen Körperverletzung und Nötigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein 25-jähriger Komplize bekam eine Geldstrafe. Ein dritter Angeklagter ist untergetaucht.
Das Trio hatte einen 24-Jährigen in einem Wald bei Ehingen verletzt, ausgeraubt und ihn dort zurückgelassen. Offenbar wollten die Männer Schulden eintreiben.