Urteil im Prozess wegen Menschenraubes gefallen

Im Ulmer Menschenraub-Prozess ist das Urteil gefallen.




Das Ulmer Landgericht hat einen 23-Jährigen wegen Körperverletzung und Nötigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein 25-jähriger Komplize bekam eine Geldstrafe. Ein dritter Angeklagter ist untergetaucht.

Das Trio hatte einen 24-Jährigen in einem Wald bei Ehingen verletzt, ausgeraubt und ihn dort zurückgelassen. Offenbar wollten die Männer Schulden eintreiben.

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