Urteil im Ulmer Einbruchs-Mord rechtskräftig

Auch das zweite Urteil im Prozess um den Einbruchs-Mord am Ulmer Eselsberg ist rechtskräftig. Das hat jetzt das Landgericht Ulm mitgeteilt.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit bleibt es bei dem Urteil. Die Ulmer Richter hatten den Mann vor einem halben Jahr unter anderem wegen Raubes mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die Einbrecher hatten bei der Tat damals am Ulmer Eselsberg einen Hausbewohner niedergeschlagen und so stark geknebelt, dass er daran erstickte. Das Verfahren gegen den Mann war abgekoppelt worden, weil er erst aus Israel an die deutsche Justiz ausgeliefert werden musste.

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