Urteil nach Brand im Requisitenlager des Theaters Ulm rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 42-Jährigen verworfen. Damit ist seine Haftstrafe wegen der Brandstiftung im Requisitenlager des Theaters Ulm rechtskräftig.

Das Urteil gegen den Mann, der im Sommer 2025 das Requisitenlager des Theaters Ulm in Brand gesetzt hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 42-Jährigen mit Beschluss vom 21. Juli 2026 als unbegründet verworfen.

Das Landgericht Ulm hatte den Mann bereits am 25. März 2026 wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte Ende Juni 2025 an mindestens vier verschiedenen Stellen im Requisitenlager mitgebrachte Werbeprospekte angezündet. Das Feuer verursachte massive Schäden.

Allein am Gebäude entstand laut Gericht ein Zeitwertschaden von mindestens 3,2 Millionen Euro. Am Inventar, darunter zahlreiche Kostüme, Möbel und mehrere Bühnenbilder, entstand ein weiterer Schaden von mindestens 4,5 Millionen Euro.

Insgesamt beläuft sich der festgestellte Schaden damit auf mindestens 7,7 Millionen Euro. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Landgerichts Ulm nun endgültig rechtskräftig.

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