Urteil nach Ulmer Schlachthof-Attacke gefallen

Das Landgericht Ulm hat entschieden

Im Prozess um die Schlachthof-Attacke von Ulm ist heute das Urteil gefallen.

Der Angeklagte kommt in eine Psychiatrie, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Laut Urteil leidet der 37-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie. Im Kern wurde er heute freigesprochen, da er nicht schuldfähig ist.

Es ging am Ende des Prozesses auch nicht mehr um versuchten Mord, sondern lediglich um schwere Körperverletzung. Der Verteidiger möchte keine Revision einlegen.

Was war passiert?

Die Tat hatte sich am Tag vor Heiligabend 2022 ereignet.

Der angeklagte 37-Jährige hatte -laut Urteil- mit einem Metzgermesser mit einer etwa 30 Zentimeter langen Klinge unvermittelt auf seinen Kollegen eingestochen. Er verletzte den 33-Jährigen dabei schwer am Hals. Der Mann konnte noch fliehen. Ohne eine Notoperation hätte er den Angriff aber wohl nicht überlebt.

Der Täter floh nach der Tat, stellte sich aber noch am selben Tag der Polizei. Unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand der Mann den Ermittlungsbehörden zufolge nicht. Seit dem Tattag befand er sich in Untersuchungshaft, später kam er in eine Psychiatrie.

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