Urteil um versuchten Mord an Polizisten erwartet

Der Prozess findet vor dem Ulmer Landgericht statt

Ein Polizist ist auf dem Heimweg von der Arbeit, als ihn eine Gruppe Männer in einen Hinterhalt lockt und zu Boden prügelt. Er überlebt schwer verletzt. Nun wird ein Urteil gesprochen.

Weil sie einen Polizisten angegriffen, geschlagen und getreten haben sollen, stehen drei junge Männer vor dem Ulmer Landgericht. Nun wird am Donnerstag (14.00 Uhr) ein Urteil in dem Fall erwartet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Die Angeklagten sind 18, 24 und 25 Jahre alt. Das Opfer arbeitet als Polizist und lief am Tatabend in ziviler Kleidung von der Arbeit auf dem Polizeipräsidium nach Hause.

Die Angeklagten sollen ihn Anfang Februar in einen Hinterhalt gelockt, umzingelt und auf ihn eingeschlagen haben. Anschließend ließen sie ihn nach Angaben der Ermittlungsbehörden in einer Blutlache zurück. Dabei sollen sie mindestens billigend in Kauf genommen haben, dass der Mann sterben könnte. Das Opfer wurde schwer verletzt. Die drei Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Sie sind zum Teil erheblich vorbestraft. Das Verfahren gegen einen weiteren mutmaßlich beteiligten damals 13-Jährigen wurde eingestellt, da er nicht strafmündig war.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Mittwoch, die drei Angeklagten jeweils wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Den 24 Jahre alten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren, den 18 Jahre alten Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und den 25 Jahre alten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Der Verteidiger des 24-Jährigen beantragte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Verteidiger des 18-Jährigen beantragte eine Jugendstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, wobei er die Frage der Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung ins Ermessen des Gerichts stellte. Der Verteidiger des 25-Jährigen beantragte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Vertreter des Nebenklägers beantragte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Einen Antrag zum Strafmaß stellte er nicht. (Az: 1 KLs 41 Js 3787/23 jug.)

Das könnte Dich auch interessieren

17.12.2024 Ulm: Urteil nach Attacke auf Lehrer erwartet Im Prozess um den Angriff auf einen Lehrer wird am Mittwoch (13.00 Uhr) am Landgericht Ulm das Urteil gegen einen früheren Schüler erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der junge Mann war zwei Tage vor der geplanten Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Gericht hat den Haftbefehl aufgehoben, weil es 21.01.2025 Ulm – Staatsanwalt sieht weiterhin versuchten Totschlag Den gewaltsamen Angriff eines 41-jährigen Mannes im Mai auf seine Partnerin sieht der Staatsanwalt in seinem Plädoyer als versuchten Totschlag. Der Verteidiger ist dagegen fest davon überzeugt, dass die mindestens sieben Schläge gegen den Kopf eine gefährliche Körperverletzung sind. Das Urteil vor dem Ulmer Landgericht soll am Freitag fallen. Tatablauf und Ermittlungen Verhandelt wird seit 20.12.2024 Angegriffener Lehrer vorerst nicht angeklagt Es geht um den Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und den Besitz jugendpornografischer Inhalte Ein angegriffener Lehrer aus Ulm wird vorerst nicht angeklagt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat ein Gutachten ergeben, dass der Beschuldigte aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist. «Danach kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte sich adäquat in einem 18.12.2024 Bewährung nach Lehrer-Angriff in Ulm-Wiblingen Im Prozess um den lebensgefährlichen Angriff auf einen Lehrer der Ulmer Sägefeldschule ist der 23-jährige Angeklagte am Mittwochmittag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Ulmer Landgericht sieht es als nicht erwiesen an, dass er der Täter war, doch es sieht ihn mindestens als den Fahrer des weiterhin unbekannten Täters an. Wendung im Prozessverlauf Die Wendung