Verbot priesterlicher Dienste für Geistlichen - wegen Strafverfahren

Fall aus Günzburg

Das Bistum Augsburg hat einem Geistlichen wegen des Verdachts einer sexuellen Straftat mit sofortiger Wirkung die Ausübung priesterlicher Dienste verboten.

Dem Mann aus dem Dekanat Günzburg werde sexuelle Nötigung einer erwachsenen Person vorgeworfen, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Es laufe ein entsprechendes Strafverfahren gegen den katholischen Geistlichen. Die Tat soll bereits fünf Jahre zurückliegen.

«Die Untersagung der Ausübung priesterlicher Dienste ist eine vorsorgliche Maßnahme, da bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt», betonte Bistumssprecher Ulrich Bobinger. Von den Justizbehörden waren am Mittwoch zunächst keine weiteren Details zu dem Fall zu erfahren.

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