Verschwundene 21-Jährige - Ex-Partner muss 8,5 Jahre in Haft

Das Landgericht Konstanz hat entschieden

Das Landgericht Konstanz hat einen 43-Jährigen unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

Das Gericht ging am Dienstag davon aus, dass der Mann seine Ex-Freundin im vergangenen Februar erdrosselt, erwürgt oder so massiv gestoßen hat, dass sie starb.

Die Leiche der 21-Jährigen aus Eigeltingen (Kreis Konstanz) soll er anschließend entsorgt haben. Sie wurde bis heute nicht gefunden. Schuldig gesprochen wurde der Mann außerdem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Der Mann hatte die junge Frau demnach heimlich in ihrer Wohnung gefilmt und fotografiert und ihren Standort mit einem GPS-Sender getrackt.

Dem Gericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren unter anderem wegen Körperverletzung und Nachstellung mit Todesfolge beantragt. Die Verteidigung plädierte laut Gericht auf eine Gesamtfreiheitsstrafe unter einem Jahr mit Bewährung – wegen Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Beim Vorwurf der Nachstellung mit Todesfolge und der Körperverletzung mit Todesfolge habe sie einen Freispruch gefordert.

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