Versuchter Mord nach 37 Jahren vor Gericht

Ex-US-Soldat angeklagt

Eine junge Frau wird im Oktober 1985 vergewaltigt und entgeht nur knapp ihrem Tod. Die Suche nach dem Täter bleibt Jahrzehnte ohne Erfolg. Nun beginnt der Prozess gegen einen ehemaligen US-Soldaten.

Fast vier Jahrzehnte nach der Tat könnte der versuchte Mord an einer jungen Frau in Göppingen endgültig aufgeklärt werden. Von diesem Dienstag (8.30 Uhr) an steht ein 65 Jahre alter Mann aus den USA vor dem Landgericht Ulm.

Dem ehemaligen US-Soldaten wird vorgeworfen, während seiner Stationierung in Göppingen in einer Oktobernacht im Jahr 1985 eine damals 29 Jahre alte Frau vergewaltigt zu haben. Anschließend soll er versucht haben, die Frau mit einem Ast zu erschlagen.

Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, soll der damals 28 Jahre alte Angeklagte die Frau laut Anklage zunächst mit einem Messer bedroht und in eine Parkanlage gezerrt haben. Dort soll der Soldat die Frau mehrfach vergewaltigt, gewürgt und geschlagen haben.

Als er von ihr ablässt, stellt sich die Frau aus Angst bewusstlos. Doch der Täter kommt zurück und schlägt mehrfach mit einem etwa drei Zentimeter dicken Ast auf den Kopf der 29-Jährigen ein, um sie zu töten. Als sich die Frau daraufhin tot stellt, schleppt der Mann sie in ein Auto und bringt sie zu einem nur wenige Kilometer entfernten Straßengraben. Dort bedeckt er sie mit Ästen und Laub und fährt davon. So beschreibt es die Anklage.

Fast gänzlich unbekleidet und blutverschmiert gelang es der jungen Frau damals, sich zu einem nahe gelegenen Anwesen zu schleppen. Sie erlitt zahlreiche Verletzungen – darunter Rippenbrüche, ein Trommelfellriss und Schwellungen.

Über Jahrzehnte blieb die Suche nach dem Täter ohne Erfolg. Ein DNA-Treffer führt die Polizei schließlich zu dem ehemaligen US-Soldaten. Er wurde aus den USA ausgeliefert und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Da die Delikte Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung verjährt sind, lautet die Anklage auf versuchten Mord. Für Taten wie Mord und versuchten Mord gibt es keine Verjährungsfrist.

Die Geschädigte ist Nebenklägerin in dem Prozess. Es sind vier Verhandlungstage bis Mitte November geplant.

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