Verteidigung will mit Gutachten angeblichen Paketbomber entlasten

Mit mehreren Gutachten will die Verteidigung des angeblichen Paketbombers einen Freispruch ihres Mandanten erreichen. Bei dem wichtigsten werden Körpermerkmale von Aufnahmen einer Überwachungskamera mit denen des angeklagten Rentners verglichen.




Im Prozess um explosive Postsendungen an süddeutsche Lebensmittelfirmen steht eine aus Sicht der Verteidigung für den Angeklagten entlastende Expertise im Fokus. Mit einem von ihr initiierten anthropologischen Gutachten sollte ein Experte nach einem Abgleich von Körpermerkmalen feststellen, ob ein Video aus einer Überwachungskamera den Beschuldigten zeige.

Seine Analyse wird er am Freitag (8.30 Uhr) vor dem Landgericht Heidelberg präsentieren. Basis ist eine Aufnahme eines Mannes in einer Poststelle, in der explosive Post aufgegeben worden war. Der angeklagte Rentner ist auf freiem Fuß, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht.

Sein Rechtsanwalt will einen Freispruch seines Mandanten erreichen. Beim Prozessauftakt Anfang September hatte der gelernte Elektriker aus dem Raum Ulm die Vorwürfe bestritten.

Der Tatvorwurf

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung vor. Sie ging bislang davon aus, dass er die Sprengvorrichtungen selbst gebaut hat. Der Rentner habe Geld von den Firmen erzwingen wollen.

Drei Ziele

Die Serie der explosiven Postsendungen hatte am 16. Februar in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) begonnen. Dort war in der Warenannahme des Getränkeherstellers ADM Wild ein Mann durch eine Verpuffung verletzt worden, als er ein Paket annahm. Am Folgetag kam es beim Öffnen eines Briefes in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) zu einer Explosion mit drei Verletzten.

Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen.

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