Nach einem bestätigten Ausbruch der hochpathogenen Vogelgrippe (H5N1) im Alb-Donau-Kreis breiten sich die Schutzmaßnahmen nun auf die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg, Heidenheim und Dillingen aus. Betroffene Betriebe müssen ihre Tiere aufstallen und strikte Biosicherheitsregeln einhalten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Geflügelhalterinnen und -halter werden dringend gebeten, Veränderungen bei Tieren sofort zu melden.
Landrat Heiner Scheffold bezeichnet die Situation als „dramatisch und belastend“ für die betroffenen Betriebe. Rund um den Hof in Öllingen wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet. In beiden Zonen gilt die Aufstallungspflicht, ein Verbringungs- und Beförderungsverbot für Geflügel, Eier und Produkte sowie ein Verbot von Märkten und Ausstellungen. Nach der Tötung der Tiere laufen Reinigung, Desinfektion und Kontaktermittlungen auf Hochtouren.
Im nördlichen Landkreis Neu-Ulm betrifft die Überwachungszone 35 Betriebe, im Landkreis Günzburg insbesondere die Stadtteile Riedheim, Weissingen und Riedhausen. Auch Heidenheim ist teilweise betroffen. Geflügelhalter müssen ihre Bestände täglich kontrollieren, Ställe nur mit Schutzkleidung betreten und direkten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden.
Das Veterinäramt ruft alle Halter, auch außerhalb der Zonen, zu konsequenten Biosicherheitsmaßnahmen auf. Nur durch gemeinsame Anstrengungen könne die weitere Ausbreitung eingedämmt werden. Alle aktuellen Informationen, Karten und Allgemeinverfügungen sind online verfügbar unter den Webseiten der jeweiligen Landratsämter.