Am Sonntag, 14. Januar 2024 findet im Kreis Neu-Ulm die Landratswahl statt. Die Stadt Neu-Ulm sucht für die Wahl und eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 28. Januar noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Es gibt auch eine Aufwandsentschädigung. Hintergrund ist die Wahl des bisherigen Landrats Thorsten Freudenberger als Landtagsabgeordneter in den Bayerischen Landtag. Ende Oktober hat der stellvertretende Landrat Erich Winkler die Amtsgeschäfte übernommen.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewährleisten einen reibungslosen Ablauf der Wahl vor Ort in den Wahllokalen. Nach der Wahl sind sie auch für das Auszählen der Stimmen verantwortlich. Voraussetzung für den Wahldienst: Die Ehrenamtlichen sollten bei der Wahl selbst mindestens 18 Jahre alt, EU-Bürger und in der Stadt Neu-Ulm wohnhaft sein.
Die Helferinnen und Helfer erhalten von der Stadt Neu-Ulm für ihre Tätigkeit eine finanzielle Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an das Neu-Ulmer Wahlamt wenden (Telefon: 0731 7050-6101,-6107). Alle Infos zur Landratswahl gibt es auf der Website der Stadt Neu-Ulm.