Zur Sommerzeit bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Wer in den Wald zu dieser Jahreszeit geht, sollte sich der erhöhten Gefahr bewusst sein. Auch die Wälder in Biberach können schneller als von vielen gedacht ein Feuer auslössen.
Es gibt strikte Regeln, die man beachten sollte. Da wären das Feuermachen nur an fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Wenn an erlaubten Stellen Feuer gemacht wird, sollte das Feuer immer beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Zudem muss ein offenes Feuer immer mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Außerdem darf auf trockenem Gras oder Waldboden nicht geparkt werden.
Das Einhalten dieser Regeln hilft Brände zu verhindern, sowie Tiere und Pflanzen im Wald zu schützen. Wer Rauch oder Feuer im Wald bemerkt, sollte umgehend den Notruf 112 wählen und die Feuerwehr verständigen. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und der Leitstelle den Ort des Geschehens so präzise wie möglich zu beschreiben.
Diese Regeln gelten nicht nur für Biberachs Wälder, sondern allgemein für alle. Mehr über Bayerns Waldbrände erfahrt ihr hier.