Wann gibt es in Schulen hitzefrei?

Wie sieht die gesetzliche Regelung aus?

Unter den Schülern allseits beliebt, für manche Eltern führt es zu einem organisatorischen Chaos: Hitzefrei!

Unter vielen Schülern lebt der Mythos: Ab 30 Grad gibt es hitzefrei, da geht’s spätestens nach der fünften Stunde nach Hause. Dabei ist das gesetzlich gar nicht so geregelt. Zwar hat das Kultusministerium schon 1975 eine Bekanntmachung zum „Ausfall des Unterrichts an besonders heißen Sommertagen“ erlassen, eine Vorgabe für die über 4.500 Schulen in Baden-Württemberg ist das aber nicht.

Entscheidungsprozess für Schulleiter

So sind weiterhin die jeweiligen Schulleitungen zuständig für die „Hitzefrei-Durchsage“. Zwar wurden vereinzelt zwingende Regelungen gefordert, das Kultusministerium sieht davon aber ab. Je nach Situation der Schüler, die einen weiten Heimweg haben und durch den vorzeitigen Schulschluss vor Probleme gestellt werden, müssen die Schulen weiterhin selbst entscheiden. Dabei können sie sich aber an die Kriterien des Kultusministeriums richten, die in einem Auszug der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft in Baden-Württemberg festgehalten sind:

Im Vordergrund muss stets das körperliche Wohl der Schüler stehen. Das ist natürlich vor allem bei alten Schulen mit schlechten Klimasystemen oftmals nicht gegeben. Für alle Schüler die trotz der Hitze im Klassenzimmer ausharren müssen, denkt daran: Eure Lehrer sitzen mit euch im gleichen Boot.

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