Das Landgericht München hat entschieden, dass ChatGPT gegen das Urheberrecht verstößt. OpenAI soll geschützte Songtexte, darunter „Atemlos“, „Männer“ und „In der Weihnachtsbäckerei“, zum Trainieren der KI genutzt haben.
Die Richter geben der GEMA Recht. OpenAI muss Schadenersatz zahlen, die Nutzung der Texte stoppen und offenlegen, wie viel mit den Texten verdient wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung gilt als wahrscheinlich.
Wenn das Urteil Bestand hat, könnten Texte, Musik und Bilder künftig nur noch mit Zustimmung der Urheber genutzt werden. Das würde das Machtverhältnis zwischen Kreativen und Technologiekonzernen verändern und Künstlern mehr Kontrolle über ihre Werke geben.
Experten sprechen von einem Präzedenzfall, der die gesamte Generative-KI-Branche betrifft. Ob das Urteil Innovation hemmt oder fairen Schutz schafft, ist umstritten. Es markiert auf jeden Fall den Beginn einer neuen Debatte über KI und Kunst.
Langfristig könnte das Urteil auch Einfluss darauf haben, wie KI-Modelle mit Texten, Bildern oder Musik umgehen dürfen. Das wäre ein wichtiger Schritt für den Schutz geistigen Eigentums und zugleich eine Herausforderung für Entwickler und Unternehmen.
Ob Urheberrecht und KI künftig friedlich koexistieren, entscheidet jetzt die nächste Instanz. Eines ist jedoch klar: Das Urteil aus München wird weltweit beobachtet und könnte ein Weckruf für die Tech-Branche sein