Was muss ich über die Landtagswahl wissen?

Im Ländle finden am 14. März 2021 die Landtagswahlen statt. Hier findet Ihr alles, was Ihr über die Wahl in Baden-Württemberg wissen müsst. 

Bei der Landtagswahl haben die Wähler*innen nur eine Stimme. Mit dieser Stimme votieren sie für die Kandidatin, beziehungsweise den Kandidaten einer Partei in ihrem Wahlkreis. Die Stimme wird zudem gezählt, um die Verteilung der Landtagssitze auf alle Parteien zu ermitteln. Stimmen für Kandidaten kleinerer Parteien, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen, gehen also nicht verloren. 

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Bürger*innen aus Baden-Württemberg sind bei der Landtagswahl wahlberechtigt, sofern sie Deutsche sind und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt)Wohnsitz im Land haben, nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Bürger*innen sind immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie werden dort automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Nach einer Änderung des Landtagswahlrechts im Herbst 2020 sind nun auch Menschen mit Behinderung wahlberechtigt, die unter Vollbetreuung stehen.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden kann jeder, der am Wahltag wahlberechtigt ist (siehe oben) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit verloren hat oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt). Das passive Wahlrecht bei der Landtagswahl ist das Recht, sich um einen Sitz im Landtag zu bewerben. 

Seit 2016 gilt eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein. Seither gibt es keine Bürgermeister*innen und Landrät*innen im Landtag mehr. Die Kandidat*innen findet Ihr hier.

Wie wird gewählt?

Im Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde sind alle wahlberechtigten Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt. Alle wahlberechtigten Personen erhalten spätestens drei Wochen vor der Wahl  eine Wahlbenachrichtigung. Genauere Infos zurWahlbenachrichtigung finden Sie hier

Warum wählen?

"Warum soll ich wählen, auf meine Stimme kommt es nicht an" oder "Es werden doch immer die gleichen gewählt, da brauche ich nicht wählen gehen", diese Sätze sind bekannt - und keine gängigen Argumente. Deutschland wäre keine Demokratie, wenn nur Einzelne etwas ändern könnten. 

Jede Person kann sich dahingehend engagieren, andere von seiner Meinung zu überzeugen. Kann versuchen, eine Minderheitenmeinung mehrheitsfähig zu machen. Den Bürger*innen einer Demokratie bieten sich viele Möglichkeiten der Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess: Mitgliedschaft in Parteien, Mitgliedschaft in Interessenverbänden (z.B. Kirchen, Gewerkschaften, etc.), Engagement in Bürgerinitiativen, Einwirkung auf die öffentliche Meinung und den Gesetzgeber und Wahlen (und Volksabstimmungen).

Wie wird die Sitzverteilung nach der Wahl geregelt?

Aus Sicht der Wähler*innen ist die Landtagswahl in Baden-Württemberg recht einfach: Sie haben nur eine Stimme zu vergeben. Kompliziert wird es erst nach der Auszählung: Mindestens 120 Mandate sind in einer Mischung aus Persönlichkeits- und Verhältniswahl zu verteilen. Dann kommen noch die Überhangs- und Ausgleichsmandate hinzu. In einem mehrstufigen Verfahren erfolgt dann die Sitzverteilung.

Nicht berücksichtigt sind bei der folgenden Erklärung die Sonderbedingungen, die dann gelten, wenn ein Direktmandat an eine Einzelbewerberin oder einen Einzelbewerber geht beziehungsweise an eine Parteibewerberin oder einen Parteibewerber, deren beziehungsweise dessen Partei landesweit weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erreicht hat. Aber in den letzten Landtagswahlen ist dieser Fall nicht aufgetreten. 

Seit der Wahl am 27. März 2011 wird die Anzahl der Sitze im Landtag von Baden-Württemberg nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers berechnet.

Wie die Sitzverteilung Schritt für Schritt abläuft findet Ihr hier

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