Was passiert, wenn ich gegen das Infektionsschutzgesetz verstoße?

Seit das Coronavirus in aller Munde ist, gibt es auch etliche neue Regeln an die man sich halten muss, um seine Mitmenschen und sich selbst zu schützen. Es gibt Kontaktverbote, Mundschutzpflicht an den unterschiedlichsten Orten und eine Abstandsregel. Das Infektionsschutzgesetz hält Bußgeld- und Straftatbestände bereit, mit denen gegen vermeintliche Regelbrecher vorgegangen werden kann. 




Immer häufiger werden Corona-Kontrollen von den Behörden durchgeführt, da sich viele nicht an die vorgegebenen Regeln halten. Doch mit was für Strafen kann man rechnen, wenn man die Gesetze missachtet?

Das sind die Strafen bei Missachtung der Corona Verordnungen:

Verstoßen Personen gegen die Ausgangssperre bei Corona, ist es möglich, dass Behörden dies als vorsätzliche Handlung auslegen. In diesem Fall würde eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.

 

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