Was war in den 1990ern erlaubt?

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Was früher im Auto völlig normal war ... und heute undenkbar.

Promillegrenze

In Deutschland wurde lange darüber diskutiert, wie viel Alkohol im Straßenverkehr erlaubt sein sollte. 1953 setzte der Bundesgerichtshof eine Grenze von 1,5 Promille, doch Strafen gab es meist nur bei Unfällen. Am 14. Juni 1973 beschloss der Bundestag schließlich die 0,8-Promillegrenze. Diese galt auch noch in den 1990er-Jahren und sollte Alkoholunfälle im Straßenverkehr reduzieren. Erst am 1. Mai 1998 wurde sie auf 0,5-Promille hinabgesetzt, zudem wurde festgelegt, dass Fahranfänger und Personen unter 21 überhaupt keinen Alkohol im Blut haben dürfen.

Am 28. Juni 1990 wurde der Wert für die „absolute Fahruntüchtigkeit“ festgelegt. Wer einen Wert von 1,1 Promille im Blut hat, begeht eine Straftat. Auch ohne Unfall.

Preis für den Führerschein

In den 90ern kostete ein Führerschein meist zwischen 1.800 und 2.000 Mark, teilweise sogar bis zu 2.700 Mark. Die Kosten entstanden durch Theorieunterricht, Fahrstunden, Pflicht-Sonderfahrten und Prüfungsgebühren. Durch mehr vorgeschriebene Fahrstunden wurde die Ausbildung umfangreicher und damit teurer. 

Punkte in Flensburg

Das „Mehrfachtäterpunktsystem“, auch Punkte in Flensburg genannt, wurde 1974 eingeführt, um Verkehrsverstöße besser zu erfassen. Vergehen wie zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel führten zu Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes. Früher durfte man bis zu 18 Punkte sammeln. Dann musste man zu einer Fahreignungsprüfung antreten. Erst 2014 wurde das System reformiert, seitdem verliert man den Führerschein bereits bei 8 Punkten. Verfielen die Punkte früher nach einer „Bewährungszeit“ von zwei Jahren, bleiben sie heute oft bis zu fünf Jahre bestehen.

Führerschein der Klasse 3

Der alte 3er-Führerschein ist noch gültig und erlaubt Autos, LKW bis 7,5 t, Motorräder, Trikes, Busse ohne Passagiere und Traktoren. Ist also eine Art „universeller“ Führerschein und geht über die Klasse B hinaus. Anhänger über 3,5 t dürfen mit Schlüsselzahl 79.06 gezogen werden. Wichtig: Schlüsselnummern schränken manche Fahrzeuge ein. Verstöße gelten als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der Führerschein läuft bis zum 19. Januar 2033 aus und muss bis dahin umgetauscht werden, was jedoch keine Nachteile mit sich zieht, da keine Prüfungen oder ärztlichen Untersuchungen nötig sind.

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