Wasserarmut im Landkreis Biberach: Landratsamt erlässt erneut Entnahmeverbot

Natur

Im Kreis Biberach gilt erneut ein Verbot zur Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen. Das Landratsamt hat die Regelung ab morgen bis vorerst Mitte September verlängert.

Das Landratsamt Biberach hat das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen erneut verlängert. Die Regelung gilt ab morgen, 15. August, bis vorerst 15. September 2025.

Bereits seit Ende Juni war die Nutzung von Oberflächengewässern im Kreis untersagt, zunächst bis Mitte Juli und dann erneut bis Anfang August. Trotz der regenreicheren zweite Julihälfte reichen die Reserven nun nicht mehr aus: Die Wasserstände sind wieder rückläufig, vor allem kleinere Bäche und Seen leiden unter der aktuellen Trockenheit. In vielen Gewässern drohen bald kritisch niedrige Pegelstände. Niedriger Wasserstand und steigende Temperaturen setzen Fischen, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen stark zu.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Wasser nur noch im Rahmen des sogenannten „Gemeingebrauchs“ mit Handgefäßen entnommen werden darf. Pumpen oder andere Hilfsmittel sind verboten, auch wenn an der Entnahmestelle noch Wasser vorhanden zu sein scheint. Die Verfügung gilt zunächst bis Mitte September und kann bei anhaltender Trockenheit verlängert werden.

Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

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