In Bayern wird ab dem 1. Juli erstmals der sogenannte Wassercent erhoben. Betroffen sind Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen oder einer eigenen Quellfassung entnehmen. Dazu zählen unter anderem öffentliche Wasserversorger, private Entnehmer und Unternehmen.
Privathaushalte, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, müssen die Abgabe nicht selbst an das Landratsamt zahlen. Sie werden über ihren Wasserversorger an den Kosten beteiligt. Der Wassercent kann also über die Wassergebühr auf der Rechnung auftauchen.
Für die Abrechnung gibt es zwei Möglichkeiten. Das Landratsamt kann entweder den im Wasserentnahmebescheid festgelegten jährlichen Entnahmewert zugrunde legen oder die tatsächlich entnommene Wassermenge abrechnen.
Wer nach der tatsächlichen Menge abrechnen lassen will, sollte die Zählerstände von Wasseruhren oder Pumpen-Stromzählern zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 dokumentieren. Die Daten müssen dann bis spätestens 1. März 2027 beim Landratsamt gemeldet werden.
Eine gesetzliche Pflicht zur Messung gibt es nicht. Das Verfahren setzt laut Umweltministerium auf Selbstauskunft und glaubhafte Angaben. Bereits bestehende Messpflichten, etwa aus einem Bescheid, bleiben aber bestehen.
Der Wassercent beträgt 10 Cent pro Kubikmeter Grundwasser. Ein Kubikmeter entspricht 1.000 Litern. Allerdings gibt es eine Freimenge: Pro Jahr bleiben 5.000 Kubikmeter je entgeltpflichtigem Nutzer frei. Für den ersten Erhebungszeitraum von Juli bis Dezember 2026 liegt die Freimenge wegen des halben Jahres bei 2.500 Kubikmetern. Das heißt: Zahlen muss ein entgeltpflichtiger Nutzer erst für die Menge, die über dieser Freimenge liegt.
Betroffene sollen im Herbst ein Schreiben des Landratsamts erhalten. Darin sollen weitere Informationen zur Ermittlung und Übermittlung der Daten stehen. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt sollen für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet werden.