Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Biberach verboten

Allgemeinverfügung folgt auf Trockenheit

Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet das Landratsamt Biberach vorerst die Entnahme von Wasser aus allen Gewässern. Die Regelung gilt ab Freitag, 29. Mai 2026, zunächst bis einschließlich Montag, 29. Juni 2026.

Grund sind die stark gesunkenen Wasserstände im Landkreis. Viele Bäche und Flüsse führen derzeit nur noch wenig Wasser. Nach Angaben des Landratsamts haben die Pegelstände inzwischen kritische Ausmaße erreicht.

Tiere und Pflanzen leiden unter der Trockenheit

Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zusätzlich unter steigenden Wassertemperaturen. Besonders kleinere Bäche sind betroffen. Auch Weiher und Seen erwärmen sich durch den geringen Zufluss aus Bächen und Flüssen stark. Sollten Wasserläufe austrocknen, könnten erhebliche ökologische Schäden entstehen. Eine schnelle Entspannung ist laut Landratsamt mit Blick auf die aktuellen Wetterprognosen nicht absehbar.

Wasser nur noch mit Handgefäßen schöpfen

Das Landratsamt beschränkt deshalb den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Verboten ist es damit, Wasser zu eigenen Zwecken mit Pumpen aus Bächen, Weihern oder Seen zu entnehmen. Erlaubt bleibt nur das Schöpfen mit Handgefäßen, also zum Beispiel mit einem Eimer oder einer Gießkanne. Das Verbot gilt auch dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch ausreichend Wasser vorhanden zu sein scheint.

Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 29. Juni 2026. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, kann sie verlängert werden. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Nach Angaben des Landratsamts können Zuwiderhandlungen mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

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