Wasserknappheit in Biberach: Wasserentnahme verboten

Die Pegelstände der Bäche, Flüsse und Seen im Landkreis Biberach sind zu niedrig. Deswegen hat das Landratsamt jetzt die Wasserentnahme verboten.

Die anhaltende Trockenheit hat dafür gesorgt, dass viele Gewässer im Landkreis Biberach nur noch wenig Wasser führen. Das gefährdet das Ökosystem in der Region. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen sind dadurch bedroht, auch weil die Gewässertemperaturen weiter steigen. Deswegen ist die Entnahme von Wasser jetzt bis Ende August untersagt.

Pegelstände im Landkreis kritisch

In vielen Gewässern ist der Wasserpegel mittlerweile kritisch niedrig. Der Blick auf den Wetterbericht zeigt: Daran wird sich wohl vorerst auch nichts ändern, denn es soll weiterhin warm und eher trocken bleiben. Daher gilt das Verbot nicht nur für große Seen und Flüsse, sondern für alle Gewässer, auch kleine Bäche oder Weiher. So soll eine Austrocknung verhindert werden.

Hohe Strafen bei Verstoß

Das Landratsamt Biberach beschränkt ab Mittwoch, 12. Juli, den „wasserrechtlichen Gemeingebrauch“. Das bedeutet, dass man Wasser nicht mehr mit Pumpen für den eigenen Gebrauch entnehmen darf. Nur das Abschöpfen mit Handgefäßen, also zum Beispiel einem Eimer, ist noch erlaubt. Das gilt auch dann, wenn der Wasserstand an einem Gewässer vermeidlich doch hoch genug ist. Sollte sich die Situation bis Ende August nicht entspannt haben, wird das Verbot verlängert. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 100.000 Euro rechnen.

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