Auch im Alb-Donau-Kreis darf ab sofort deutlich weniger Wasser aus Flüssen und Bächen entnommen werden. Grund ist die anhaltende Trockenheit, die vielerorts zu extrem niedrigen Wasserständen geführt hat. Das Landratsamt hat deshalb per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme mit Pumpen im gesamten Kreisgebiet untersagt. Ausgenommen sind lediglich die Donau und Baggerseen, deren Pegel aktuell noch unkritisch sind.
Niedrige Wasserstände gefährden die Gewässerökologie: Durch höhere Temperaturen und sinkenden Sauerstoffgehalt drohen Fischen, Muscheln, Amphibien und anderen Wasserorganismen massive Schäden. Außerdem verstärken sich bei geringem Durchfluss die Konzentration von Schadstoffen und das Risiko für Algenblüten und Fischsterben.
Erlaubt bleibt nur das Schöpfen mit einfachen Handgefäßen. Wer als Landwirt oder Gartenbesitzer unzumutbare Härten geltend machen kann, kann eine Ausnahmegenehmigung beim Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz beantragen. Verstöße gegen die neue Regelung können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 15. Juli 2025, kann aber bei Bedarf verlängert werden.
Weitere Informationen und die vollständige Allgemeinverfügung sind online unter www.alb-donau-kreis.de abrufbar.