Weingarten: Hunde müssen angemeldet werden

Hundesteuer

Hundebesitzer müssen in der Stadt Weingarten ihre Hunde ab einem Alter von drei Monaten innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung anmelden.

Wegen der Hundesteuer müssen in der Stadt Weingarten alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt hier über die Website der Stadt oder persönlich im Steueramt (Schussenstraße 11).

Nach der Anmeldung erhalten die Hundehalter eine Hundesteuermarke, die der Hund gut sichtbar dann am Halsband tragen muss. Sobald der Hund stirbt oder nicht mehr bei der Familie wohnt, muss dementsprechend der Hund abgemeldet werden und die Hundesteuermarke wieder abgegeben werden. Bei Verlust der Marke wird eine Ersatzmarke ausgestellt.

Die verspätete Anmeldung eines Hundes stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Erfolgt die Anmeldung jedoch spätestens bis zum 17. August 2026, verzichtet die Stadt Weingarten auf ordnungsrechtliche Maßnahmen. Da im Zuge regelmäßiger Kontrollen durch die Stadt nicht angemeldete Hunde ohnehin festgestellt werden, wird auf eine Ahndung in diesem Fall verzichtet. Bei Rückfragen ist das Steueramt per E-Mail unter hundesteuer@stadt-weingarten.de oder während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0751 405-276 erreichbar.

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